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Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.
Das „höchste“ von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils 2 Stellvertretern an. Vorsitzender ist die/der Präsident/in; sie/er wird von 2 Vizepräsidenten/innen vertreten.Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Liste der Vollversammlungsmitglieder
Das "geschäftsführende" Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten) und vier Beisitzer an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.
Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Im Dezember 2021 hat die Arbeitnehmerkammer erneut erfolgreich die Zertifizierung zum "audit berufundfamilie" abgeschlossen. Seit 2006 wird die Arbeitnehmerkammer alle drei Jahre auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überprüft.
Im Fokus der kommenden Jahre steht eine lebensphasen- sowie familienbewusste Führungs- und Unternehmenskultur. Aus der Altersstruktur ergeben sich Themen wie Gesundheitsmanagement, alternsgerechte Personalentwicklung und altersgerechte Qualifizierung sowie Wissens- und Nachfolgemanagement. Zudem sollen Betriebe im Land Bremen über das externe Engagement zu entsprechendem eigenen Engagement im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Vielfalt motiviert werden.
Zum Herunterladen: Das Kurzporträt mit den Zielen des Audits, den durchgeführten und den zukünftigen Maßnahmen.
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