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Nein. Der Arzt delegiert die Verantwortung an hierfür qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Kranken- oder Altenpflegeschule absolviert und ein Staatsexamen abgelegt haben (Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in).
Wenn ein Arzt eine Injektion an eine Pflegfachkraft delegiert, muss ihm bekannt sein, ob die Pflegeperson diese Injektion sach- und fachgerecht verabreichen kann. Hiervon muss er sich mindestens einmal selbst überzeugen.
Die dreijährig ausgebildete Pflegefachkraft wiederum darf intramuskuläre Injektionen nicht an Altenpflege- oder Krankenpflegehelferinnen und subkutane Injektionen nicht an unausgebildete Hilfskräfte übertragen.
Nadelstichverletzungen sind keine Bagatelle! Sie stellen die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle in der Pflege dar, auch wenn meist keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit folgt. Stichverletzungen sind mit Infektionsgefahren, beispielsweise durch Hepatitisviren verbunden. Sie sollten Stichverletzungen unbedingt dokumentieren.
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