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Sicherheit und Gesundheit im Beruf
Technologische Innovationen, der internationale Wettbewerb, Deregulierung und Ökonomisierung in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen führen zu einer Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und häufig zur Arbeitsintensivierung. Die arbeitsbedingten Belastungen nehmen infolge von Leistungsdruck, Instabilität und Stress zu. Zugleich schwinden die Ressourcen der Beschäftigten für die Bewältigung und den Ausgleich zunehmender Anforderungen.
Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit bei der Arbeit ist Führungsaufgabe. Neben der individuellen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund des Arbeitsvertrages nach § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz die Verantwortung für die gesundheitsgerechte Organisation seines Unternehmens.
Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt einen Rahmen, der durch konkrete und passgenaue Maßnahmen auszufüllen ist. Die gesundheitsgerechte Gestaltung ist damit nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern orientiert sich an den spezifischen betrieblichen Gegebenheiten. Es geht um einen ständigen, systematischen Verbesserungsprozess:
Darüber hinaus können durch eine gezielte Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, durch Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement im Betrieb die gesundheitlichen Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt werden. Dabei können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt mit fachkundiger Beratung unterstützen. Gerade in flexibilisierten Arbeitsverhältnissen – so wie z.B. im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit – ist es wichtig die Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken.
Das Arbeitsschutzgesetz bietet einen Rahmen, den Arbeitgeber und Führungskräfte je nach den Gegebenheiten im Unternehmen ausfüllen müssen. Deshalb hat auch die betriebliche Interessenvertretung im Arbeitsschutz umfangreiche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und eine Überwachungspflicht.
Die Qualität der Arbeit, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sind wesentliche Voraussetzungen für die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten. Sie sind aber auch die Voraussetzung für die Produktivität – für die Qualität hergestellter Güter wie für die Qualität von Dienstleistungen – und tragen so zum Erfolg der Unternehmen bei.
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Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2019
Download PDFArbeitnehmerkammer Bremen, August 2021
Download PDFJubiläumsausgabe der BAM 2021
Download PDFStellungnahme, April 2020
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