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Unser Angebot in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, beraten wir weiterhin telefonisch und per E-Mail. Um sich und andere zu schützen, haben wir uns dazu entschlossen, bis vorläufig 30.4.2021 keine persönliche Beratung anzubieten. Die Berufskrankheitenberatung ist Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr unter der Tel. 0421 66950-36 erreichbar.
Wenn Sie die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse informieren, wird diese ermitteln, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Im ersten Schritt muss bewiesen werden, dass Sie bei der beruflichen Tätigkeit den für die betreffende Erkrankung maßgeblichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder waren. Im zweiten Schritt wird durch ein medizinisches Gutachten geklärt, ob die konkrete Erkrankung durch diese Einwirkung hervorgerufen wurde.
Um Ihr Anliegen unabhängig beurteilen zu lassen, können Sie sich von der Berufskrankheiten-Beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen unterstützen lassen. Die Beratungsstelle berät
Die Bremer Beratungsstelle zu Berufskrankheiten wird aus Mitteln der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Beratung ist kostenlos.
Nach aktueller Rechtslage kann eine Erkrankung infolge einer Corona-Infektion von Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren als Berufskrankheit 3101 anerkannt werden, denn ihre Tätigkeiten sind mit hohen Infektionsrisiken verbunden. Voraussetzung ist ein positiver PCR-Test oder ein direkter Kontakt mit einer nachgewiesen infizierten Person, wenn Symptome aufgetreten sind.
Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bei Beschäftigten aus anderen als den oben genannten Bereichen wird inzwischen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall anerkannt. Voraussetzung ist, dass der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, also ein konkretes Infektionsereignis beim beruflichen Kontakt zu einer infizierten Person, nachgewiesen werden kann. Auch bei einem belegten massiven Infektionsausbruch im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg kann eine berufliche Verursachung anerkannt werden.
Grundsätzlich zuständig sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber sowie Krankenkassen. Aber auch Beschäftigte selbst können ihre Infektion der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Wichtig hierbei ist, dass Ort und Zeit der Infektion möglichst genau beschrieben werden.
Nach Krankheiten aufgeschlüsselt bieten wir separate Anschreiben zum Download an, die Ihnen bei der Anerkennung einer Berufskrankheit weiterhelfen soll.
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel.: 0421-6695036
Fax: 0421-6695041
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Infofaltblatt: Unser Angebot in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven
Download PDFSicher ist Sicher, Februar 2019
Download PDFGesundheitsinfo, April 2018
Download PDF
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten