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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Mit ihrer Hilfe ermittelt der Arbeitgeber Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sie dienen dem Ziel, die festgestellten Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen zu vermindern oder zu beseitigen.
Der Arbeitgeber kann bei einer Gefährdungsbeurteilung auf diverse Verfahren zurückgreifen. Dabei kommt es darauf an, dass die Verfahren und ihre Anwendung den betrieblichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Weil alle Entscheidungen hierüber der Mitbestimmung unterliegen, können Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen wesentlichen Einfluss auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nehmen. Maßnahmen können nur mit ihrer Zustimmung durchgeführt werden. Dadurch leisten sie einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung des betrieblichen Schutzniveaus.
Es ist unter anderem festzulegen:
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-949
Fax: 0421/36301-999
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-951
Fax: 0421/36301-999
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
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Tel. +49.421.36301-0
BeratungszeitenBarkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
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Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten