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Mit Ihrer KammerCard können Sie online auch einsehen, ob Termine beispielsweise durch Absagen wieder frei geworden sind.
Neue Termine vergeben wir wieder ab dem 8. September 2021 ab 8 Uhr.
Bitte denken Sie daran: Wenn Sie im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bekommen haben, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2020 machen?
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht mache?
Wenn Sie die Steuererklärung nicht machen, kontaktiert Sie das Finanzamt:
Beachten Sie bitte: Wenn Sie die Steuererklärung zu spät machen, müssen Sie sowieso eine andere Geldstrafe zahlen („Verspätungszuschlag“). Je später Sie die Steuererklärung machen, desto mehr Geld müssen Sie dann zahlen.
Wer kann mir bei der Steuererklärung 2020 helfen?
Haben Sie Fragen zu der Steuererklärung? Sie können die telefonische Steuerberatung der Arbeitnehmerkammer anrufen: Wir sind von Montag bis Freitag von 11.00 bis 13.00 Uhr für Sie da. Die Telefonnummer ist: 0421 36301 40.
Mit der KammerCard können Sie Beratungstermine online buchen und sehen direkt, welche Termine verfügbar sind. Falls Sie noch keine KammerCard besitzen - hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung wird wie gewohnt erfolgen, nur zumeist ohne persönliche Beratung. Diese bleibt auf wenige und anders nicht lösbare Anliegen beschränkt.
Für die papierförmige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung senden Sie uns Ihre Unterlagen zum vereinbarten Termin (+/- drei Tage) in einem verschlossenen Umschlag per Post zu oder werfen ihn direkt in den Briefkasten der Arbeitnehmerkammer.
Nach der Bearbeitung Ihrer Erklärung erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurück sowie eine Kopie der dem Finanzamt übermittelten Steuererklärung und eine Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/Steuernachzahlung.
Sie haben andere Fragen zum Steuerrecht? Beispielsweise möchten Sie wissen, welche Einkünfte zu versteuern sind? Oder haben Sie steuerrechtliche Fragen etwa zur Steuerklassenwahl oder steuerlichen Behandlung geringfügig Beschäftigter? Diese Beratung ist für Mitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen kostenlos.
Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer bieten wir Ihnen Hilfeleistungen in steuerlichen Fragen. Wir sind hinsichtlich der Beratungsbefugnis den Lohnsteuerhilfevereinen gleichgestellt – geregelt in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Die Hilfeleistung in Steuersachen ist danach in den folgenden Fällen unzulässig:
Terminvereinbarung:
Bremen:
Tel.: 0421 36301-59
Bremen-Nord:
Tel.: 0421 66950-0
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-59
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Telefonische Beratung:
(Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr)
Bremen:
Tel.: 0421 36301-40
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-10
Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.
Download PDFDiese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.
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Download PDFHilfestellung zur Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2020
Download PDFDiese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.
Download PDFVeranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
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