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Informationen für Beschäftigte
Text: Anita Grasekamp
Foto: mikkelwilliam
Allgemein sei vorweg angemerkt, dass bei Fragen bezüglich der Rückabwicklung von Reiseverträgen, unabhängig vom Vertragstyp, beginnend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu prüfen sind. Hier finden sich häufig bereits Regelungen zur entsprechenden Rückabwicklung von Vertrag. Im Übrigen ist bei Reiseverträgen zwischen Pauschalreiseverträgen und Individualreisen abzugrenzen.
Viele AGBs enthalten Regelungen über den kostenfreien Rücktritt oder Stornierung in besonderen Situationen, insbesondere der höheren Gewalt. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, welche wie in der derzeitigen Situation aufgrund einer Pandemie ausgesprochen werden, stellen eine Art der höheren Gewalt dar. Demnach ist im Allgemeinen davon auszugehen, wenn eine solche AGB vorliegt und das Auswärtige Amt für das Reiseziel einer Reisewarnung ausgesprochen hat, eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich ist.
Unabhängig von der AGB, kann eine kurz bevorstehende Pauschalreise, aufgrund des Rücktrittsrechts im Pauschalreiserecht, kostenfrei storniert werden, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat. Bei Individualreisenden ist ein kostenfreier Rücktritt im Einzelfall zu prüfen.
Ja, ein reiner Hinweis des Auswärtigen Amtes genügt für die kostenfreie Stornierung für sich alleine nicht.
Sofern es Ihnen wirklich unmöglich war aufgrund des Beherbergungsverbotes Ihre Reise anzutreten, müssen Sie die Kosten nicht tragen. Problematisch ist allerdings, dass viele Regelungen der Länder Möglichkeiten vorsehen trotz des Beherbergungsverbotes einzureisen (z.B. durch einen negativen Coronatest oder durch Quarantänemaßnahmen). In diesen Fällen kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, sodass wir empfehlen sich einen gezielten Rechtsrat zu suchen.
Unabhängig davon haben viele Verträge gesonderte Regelungen hinsichtlich kurzfristiger auch kostenfreier Stornierungen. Daher empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Wie sich die Pandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigung weiterentwickeln werden, ist nicht absehbar. So ist derzeit auch nicht rechtssicher zu sagen wie weit im Voraus Sie eine Reise aufgrund der Pandemie kostenfrei stornieren können. Insofern raten wir Ihnen folgendes Vorgehen an:
Im Allgemeinen wird darauf abgestellt, dass die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten werden müssen.
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